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![]() | Für die Qualifikationsstufen 2 und 3 ist, zusätzlich zu den Bildungspunkten, die Ausarbeitung einer zehn- bzw. zwanzigseitigen Projektarbeit erforderlich. Hier beschreiben die AusbilderInnen ein konkretes Projekt, das im Rahmen der Ausbildungstätigkeit durchgeführt wurde. Natürlich kann im Zuge dieser Arbeit auch ein geplantes Projekt dargelegt werden. Das Hauptaugenmerk liegt jedenfalls auf der praktischen Anwendbarkeit und der persönlichen Lernerfahrung. Die Projektarbeit der Qualifikationsstufe 3 wird vor einer Jury mündlich präsentiert. |
Kerninhalte der Projektarbeit
Formale Richtlinien
Beispiele für Projektarbeiten:
Die Einreichfrist für alle Projektarbeiten, die im laufenden Jahr bewertet werden sollen, läuft bis zum 1. März. Sollte die Jury bis Ende April zur Ansicht kommen, dass die Arbeit noch zu verbessern ist, besteht hierfür Gelegenheit. Im Mai werden dann zwei Termine für die mündlichen Projektpräsentationen vor der Jury organisiert. Die Präsentation ist von allen AusbilderInnen zu absolvieren, welche die Projektarbeit für die Qualifikationsstufe 3 des Weiterbildungspasses einreichen. Zur Ideenfindung und Vorbereitung auf die mündliche Präsentation finden sich im aktuellen Kursprogramm Seminare. Für die Verleihung der Zertifikate und Diplome des jeweils laufenden Jahres werden alle absolvierten Weiterbildungen berücksichtigt, die bis Mitte August beim Ausbilderforum eingereicht werden. | ![]() |
Im September jeden Jahres werden alle TeilnehmerInnen über ihren aktuellen Stand der Bildungspunkte informiert bzw. über die Zertifizierung zur/zum Diplomierten LehrlingsausbilderIn im November benachrichtigt. |